Hier findet Ihr Informationen zum
Bier was im Ausschank vertrieben wird.
Das Reinheitsgebot der Bierbrauer, die Kölsch Konvention sowie die Kopie der Originalurkunde des Reinheitsgebotes im Format A3 oder Format A4 mit dem vollständigen Text
halten wir hier für Sie zum Herunterladen und Ausdrucken bereit, als historisches
Schmuckstück nicht nur für Ihren Partykeller!
Das Deutsche Reinheitsgebot
Das deutsche Reinheitsgebot gilt als die älteste noch heute gültige
lebensmittelrechtliche Vorschrift und damit faktisch auch als das erste
Verbraucherschutzgesetz der Welt. Es wurde vom bayrischen Herzog Wilhelm IV. am 23. April
1516 vor dem Landständetag - eine Zusammenkunft von Landadel und Ritterschaft - zu
Ingolstadt verkündet und besagt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser
gebraut werden darf.
Da zu jener Zeit noch viel gepanscht und mit allerlei Kräutern und Gewürzen
experimentiert wurde, führte dieses Gebot wieder zu einem Anstieg der Bierqualität.
Gleichwohl hatte der Herzog den Schutz der Biertrinker vor verfälschtem Bier zunächst
nicht im Sinn. In Wirklichkeit ging es ihm darum, den bayrischen Gerstenbauern einen
krisensicheren Absatzmarkt und den knappen Weizen lediglich für die Brotherstellung zu
sichern.
Egal warum, seit dieser Zeit steht das Reinheitsgebot für absolute Bierreinheit und ist
gerade heute die zeitgemäße Antwort auf die Furcht des Verbrauchers vor chemischen
Zusatzstoffen und Konservierungsmitteln. Es ist schlicht ein herausragendes
Qualitätsmerkmal und ein Maßstab, den alle deutschen Brauer, namentlich die
Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. aus Überzeugung akzeptieren und der inzwischen
weltweit Anerkennung gefunden hat.
Das Reinheitsgebot bildet noch heute die Grundlage für das geltende Biersteuergesetz
(vorläufiges Biergesetz vom 27.7.1993). Es bestimmt, dass "zur Bereitung von
untergärigem Bier nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden darf".
Hefe kannte man anno 1516 als Rohstoff noch nicht. Man verließ sich seiner Zeit auf die
"luftigen" natürlichen Gärungsprozesse. Zudem gilt die absolute Einschränkung
auf Gerstenmalz nur für untergärige Biere. Für obergärige Biere wie z. B. das Kölsch
sind auch Malze aus Weizen oder Roggen zugelassen.
- Ihr Gaffel Kölsch wird im übrigen
nach klassischer Rezeptur mit Gerstenmalz gebraut.
- Die besten Zutaten - feinster
Aromahopfen aus der Hallertau, Malz aus zweizeiliger Sommerbraugerste, junge,
gärkräftige Hefe und Felsquellwasser - werden hier mit allergrößter Sorgfalt in
vollendeter Braukunst zu Krombacher Pilsener veredelt.
Die Kölsch-Konvention
Kölsch bleibt Kölsch. Darauf haben sich die Kölsch Brauereien in Köln und seiner
näheren Umgebung zum Schutz dieser deutschen Bierspezialität am 6. März 1986 geeinigt.
Mit dem Segen des Bundeskartellamtes und unter den Augen des damaligen Oberbürgermeisters
Norbert Burger unterzeichneten die Chefs von 24 Kölsch-Brauereien die Kölsch-Konvention.
Dieses in der deutschen Bierlandschaft einmalige Dokument stütze sich in seinen
Grundzügen auf einen Richterspruch aus dem Jahre 1980, der besagte, dass Kölsch nicht
nur eine Biersorte, sondern auch eine Herkunftsbezeichnung ist. Demzufolge dürften nur in
Köln beheimatete Brauereien Kölsch brauen und vertreiben, mit Ausnahme der Brauereien,
die schon seit je her Kölsch brauten, auch wenn sie nicht in Köln ansässig waren bzw.
sind.
Die Kölsch-Konvention hat das Ziel, zu verhindern, dass sich Außenstehende am Kölsch
vergreifen, es verfälschen oder verwässern. Sie schuf für die Mitglieder des
Kölner-Brauerei-Verbandes verbindliche Wettbewerbsregeln und Vorschriften, der sich alle
Kölsch-Brauereien freiwillig unterwarfen.
So wurde bindend festgelegt, dass Kölsch ein obergäriges, helles, blankes,
hochvergorenes, hopfenbetontes Vollbier ist und nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516
gebraut wird. Zudem setzen sich die Brauer dafür ein, dass Kölsch nur in die
Kölsch-Stange, das traditionelle schlanke, zylindrische Glas, gezapft wird.
Gleichermaßen soll die Herkunftsbezeichnung
"Kölsch" in der Außendarstellung, d. h. auf allen Behältnissen, Verpackungen
und in der Werbung stets deutlich erkennbar sein.
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